Beschreibung
Kursinhalte
Ein Großteil der Arbeitsunfälle hat ihre Ursache in menschlichem Fehlverhalten. Daher gilt es, zur Vermeidung von Unfällen, beim Verhalten der Mitarbeiter anzusetzen (vgl. § 12 Arbeitsschutzgesetz – ArbSchG). Hiernach haben Arbeitgeber oder die verantwortlichen Personen ihre Beschäftigten ausreichend und angemessen über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit zu unterweisen bzw. durch fachkundige Personen unterweisen zu lassen.
Sinn und Zweck der Unterweisung ist, dass der Beschäftigte eine Sicherheits- und Gesundheitsgefährdung erkennt und dann entsprechend der vorgesehenen Schutzmaßnahmen handeln kann. Voraussetzung für ein sicherheitsgerechtes Verhalten ist somit die umfassende Information der Beschäftigten über die Gefahren an ihrem Arbeitsplatz.
Die Unterweisung zur Arbeitssicherheit einmal jährlich erfolgt in der Regel mündlich durch den Arbeitgeber oder betriebliche Aufsichtsorgane, die zu spezifischen Fachthemen die Fachkompetenz von Betriebsarzt oder Fachkraft für Arbeitssicherheit einholen. Stets muss geprüft werden, ob der Unterwiesene das Vermittelte auch verstanden hat (intellektuell und sprachlich)!
Gemäß der Deutschen gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) Vorschrift 1 (Grundsätze der Prävention) muss die Unterweisung dokumentiert werden. Es empfiehlt sich hierbei, Angaben zu Inhalt, Teilnehmer, Dauer und Zeitpunkt der durchgeführten Unterweisung festzuhalten und sich mittels Unterschrift eine abschließende Bestätigung der Unterwiesenen (gehört und verstanden) einzuholen.
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Ihre Vorteile bei der DenkWerkstatt
- Erfahrene Dozenten: Unsere Schulungen werden von Experten mit langjähriger Erfahrung in der Sicherheitsbranche geleitet.
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Zielgruppe
Alle Mitarbeiter im Unternehmen!